Förderung für

ALARMANLAGEN

In Österreich

Österreich

Förderung

25 – 30%

Oberösterreich, Niederösterreich und Burgenland vergeben eine Förderung von 30% bei Errichtung eines Alarmsystems. Die Marktgemeinde Raaba-Grambach vergibt 25% bei Errichtung eines Alarm- oder Videosystems. Weitere Informationen finden Sie unterhalb.

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Oberösterreich

Die Oberösterreichische Landesregierung vergibt 30% bis maximal € 1.000,- Förderung bei Errichtung eines Alarmsystems welches den Sicherheitsnormen EN 50130, EN 50131, EN 50136 und der ÖVE-Richtlinie R2 entspricht. Durch unsere VSÖ-zertifizierten Alarmsysteme können die genannten Förderungskriterien erfüllt werden. Die Anlage muss von einem konzessionierten Alarmerrichter installiert werden.

Infomieren Sie sich hier oder lassen Sie sich von uns unter 0732-280 333 über die Förderungsmöglichkeiten beraten.

Zu beachten ist, dass die Gewährung der Förderung nur erfolgen kann, wenn die vom Land festgelegten Förderungsrichtlinien erfüllt werden.

Weiter Informationen

Antrag

Noe

Niederösterreich

Die Niederösterreichische Landesregierung vergibt 30% bis maximal € 1.000,- Förderung bei Errichtung eines Alarmsystems unter Einhaltung der VSÖ- oder VDS-Richtlinien, der EN 50130, der EN 50131 oder der OVE-Richtlinie R2. Durch unsere VSÖ-zertifizierten Alarmsysteme können die genannten Förderungskriterien erfüllt werden. Die Anlage muss von einem konzessionierten Alarmerrichter installiert werden. Informieren Sie sich auf dieser Website oder lassen Sie sich von uns unter 01-33 000 30 über die Förderungsmöglichkeiten beraten.

Zu beachten ist, dass die Gewährung der Förderung nur erfolgen kann, wenn die vom Land festgelegten Förderungsrichtlinien erfüllt werden.

Weitere Informationen

Online-Einreichung

Beilage

Noe

Burgenland

Die Burgenländische Landesregierung vergibt 30% bis maximal € 1.000,- Förderung bei Errichtung eines Alarmsystems welches der Sicherheitsnorm EN 50131-1 entspricht oder VSÖ zertifiziert ist. Durch unsere VSÖ-zertifizierten Alarmsysteme können die genannten Förderkriterien erfüllt werden. Die Anlage muss von einem konzessionierten Alarmerrichter installiert werden. Informieren Sie sich auf dieser Website oder lassen Sie sich von uns unter 01-33 000 30 über die Förderungsmöglichkeiten beraten.

Zu beachten ist, dass die Gewährung der Förderung nur erfolgen kann, wenn die vom Land festgelegten Förderungsrichtlinien erfüllt werden.

Weitere Informationen

Antrag

RaabaGrambach-1

Raaba Grambach

Die Marktgemeinde Raaba-Grambach vergibt 25% bis maximal € 750,- Förderung bei Errichtung eines Alarm- oder Videosystems. Der maximale Förderungsbetrag aller Sicherheitseinrichtungen pro Einfamilienwohnhaus bzw. Wohnung beträgt € 1.500,- dh. in Summe können max. zwei Sicherheitseinrichtungen gefördert werden.

Der fachgerechte Einbau der Alarmanlage und die Einhaltung der VSÖ- und VDS- Richtlinien bzw. der EN 50130 oder EN 50131, sowie bei Videoüberwachungsanlagen, dass diese dem Stand der Technik entsprechen und eine Bildaufzeichnung erfolgt, muss von einem konzessionierten Alarmerrichter bestätigt werden. Durch unsere VSÖ-zertifizierten Alarmsysteme können die genannten Förderungskriterien erfüllt werden.

Informieren Sie sich auf der Website oder lassen Sie sich von uns unter 0316-42 21 67 über die Förderungsmöglichkeiten beraten.

Antrag

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